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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie, herausgegeben vom Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) e.V., auch bekannt als „Grüne Lieferbedingungen“ (GL).

Art. I – Allgemeines

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

Art. II – Preise und Zahlung

Sofern nichts anderes vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Abzüge wegen angeblicher Gegenansprüche des Bestellers, die vom Lieferer nicht anerkannt sind, sind nicht statthaft.

Art. III – Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes liegt ein Rücktritt vom Vertrag.

Art. IV – Lieferfrist

Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

Art. V – Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

Art. VI – Aufstellung und Montage

Für Aufstellung und Montage gelten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, folgende Bestimmungen: Der Besteller hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen: alle Erdarbeiten, Bauarbeiten und sonstige branchenfremde Nebenarbeiten, die zur Aufstellung und Montage benötigten Hilfs- und Betriebsstoffe, Energie und Wasser an den Verwendungsstellen sowie Heizung und Beleuchtung.

Art. VII – Mängelansprüche

Für Sach- und Rechtsmängel der Lieferung leisten wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt Gewähr: Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Sie gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.

Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich bei uns anzuzeigen. Wird die Anzeige unterlassen, gilt die Ware als genehmigt.

Wird dem Lieferer Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben, so hat er den Mangel nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu beheben. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Besteller Minderung oder Rücktritt verlangen.

Art. VIII – Haftung

Soweit in diesen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes bestimmt ist, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.

Art. IX – Schutzrechte

Soweit nicht anders vereinbart, ist der Lieferer verpflichtet, die Lieferung frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter nur im Land des Lieferortes zu erbringen. Verletzt die Lieferung dennoch ein gewerbliches Schutzrecht eines Dritten, wird der Lieferer auf seine Kosten grundsätzlich nach seiner Wahl dem Besteller ein Nutzungsrecht verschaffen oder das Produkt so modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung entfällt.

Art. X – Unmöglichkeit, Vertragsanpassung

Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, der Lieferer hat die Unmöglichkeit nicht zu vertreten. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann.

Art. XI – Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Peine. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.

Hinweis: Unsere AGB basieren auf den Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie (Grüne Lieferbedingungen – GL) des ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. Den vollständigen Originaltext können Sie direkt bei uns anfordern.

Stand: März 2024
Pawils Elektromaschinenbau GmbH
Werner-Nordmeyer-Str. 3, D-31226 Peine